Welche Vorraussetzungen sind nötig?

Voraussetzungen FBB / Kurzzeitpflege / NOT-FBB


1.      Der Lebensunterhalt der Familie ist gesichert

2.      Das jüngste Kind der Familie ist nicht jünger als drei Jahre (Pflegekinder sollten immer das jüngste Kind in der Familie sein)

3.      Die Hauptbezugsperson geht keiner beruflichen Tätigkeit außerhalb des Hauses nach

4.      Die Familie verfügt über einen PKW – die Hauptbezugsperson besitzt einen Führerschein

5.      Die Hauptbezugsperson ist nicht älter als 50 Jahre

6.      Es stehen ausreichende räumliche Kapazitäten zur Verfügung

7.      Eine berufliche Vorerfahrung ist nicht notwendig

8.      Alle Familienmitglieder befürworten die Tätigkeit als familiäre Bereitschaftsbetreuung

9.      Der Pflegekinderdienst hat die Eignung zur familiären Bereitschaftsbetreuung festgestellt

10.  Alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen legen ein erweitertes polizeilichen Führungszeugnis vor

11.  Alle im Haushalt lebenden Personen legen ein Gesundheitszeugnis vor