Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern in Notsituationen der Eltern, gemäß § 20 SGB VIII. Fallen die Eltern aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen vorübergehend aus, soll das Kind in einer Pflegefamilie betreut werden. Beispielswiese bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt oder einer therapeutischen Maßnahme.

Die Abgrenzung zur Bereitschaftspflegefamilie liegt darin, dass der zeitliche Verbleib klar definiert ist und das Kind im Anschluss zu den Eltern zurückgeführt wird.

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